Tachoprüfungen nach §57 b

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Tachoprüfungen nach §57 b2019-02-19T07:58:02+00:00

Tachoprüfungen nach §57 b

Als Ihr fachkundiger und verlässlicher Ansprechpartner für die Prüfung Ihrer Tachos und Fahrtenschreiber bieten wir Ihnen die Durchführung der Prüfung gemäß § 57b StVZO für alle Marken gerne an. Sie können die Sicherheit , bei uns genießen dass jede Prüfung professionell und fachmännisch durchgeführt wird. Dies wird Ihnen auch durch die entsprechende Prüfbescheinigung bestätigt, die eine Gültigkeit von maximal zwei Jahren aufweist. Wenn Sie Ihren Fuhrpark erweitert haben oder unsicher sind, ob bestimmte Änderungen an Ihren Fahrzeugen eine neue Tacho- oder Fahrtenschreiberprüfung notwendig machen, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.