Anhang 1C – Was ändert sich?

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Anhang 1C – Was ändert sich?2019-04-12T06:27:55+00:00

1C Intelligenter Fahrtenschreiber

Ab dem 15. Juni 2019 tritt die neue Tachographen-Verordnung (EU) 165/2014 in Kraft (1c Verordnung). Aus dem digitalen Fahrtenschreiber wird der intelligente Fahrtenschreiber.

Was ist der intelligente Fahrtenschreiber?

Der intelligente Fahrtenschreiber hat ein GNSS (Global Navigation Satellite System) Modul integriert, zeichnet den Start- und Endpunkt der Fahrt auf und erfasst diese alle 3 Stunden.
Zusätzlich wird der intelligente Fahrtenschreiber den Kontrollbehörden die Möglichkeit bieten, per Ferndownload gewisse Daten zu erhalten. Über ein Ferndiagnosegerät wird die Datenübertragung und Prüfung durchgeführt ohne das Fahrzeug anzuhalten. So können mögliche Verstöße per Ferndownload geprüft werden.
Die Verordnung hebt klar hervor, dass nur ausgewählte Daten übermittelt werden, z.B. Daten der Fahrtenschreiberprüfung. Es werden keine personenbezogenen Daten wie Name oder Adresse des Fahrers ausgelesen.

Wichtigsten Änderungen:

  • Ein GNSS (Global Navigation Satellite System / globales Navigationssatellitensystem, oder GPS + GLONASS) Modul, dieses zeichnet den Start- und Endpunkt der Fahrt auf und erfasst diese alle 3 Stunden
  • Eine DSRC-Schnittstelle (Dedicated Short Range Communication). Dieses Modul ermöglicht es Behörden, Daten in einer (kurzen) Entfernung auszulesen, um einen eventuellen Betrug zu erkennen.
  • Eine ITS-Schnittstelle (Intelligente Transportsysteme) – sie ermöglicht das Teilen von Fahrzeugdaten oder sonstiger Daten mit anderen Systemen. Zum Beispiel mit Download-Systemen, aber auch mit anderen Systemen wie Bordcomputern und mobilen Apps.

 

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