Anhang 1C – Was ändert sich für Werkstätten & Prüfstellen?

//Anhang 1C – Was ändert sich für Werkstätten & Prüfstellen?
Anhang 1C – Was ändert sich für Werkstätten & Prüfstellen?2019-03-08T17:05:00+00:00

Was ändert sich für Werkstätten & Prüfstellen?

  • Programmierung, §57b Prüfung und Test
    Wie aktuelle Fahrtenschreiber muss auch der intelligente Fahrtenschreiber konfiguriert, programmiert und geprüft werden. Das OPTIMO Prüfgerät bietet all diese Funktionen für heutige sowie zukünftige Geräte.
    Dies beinhaltet die ordnungsgemäße Prüfung des Positionssignales (GNSS) sowie des Kurzwellensenders (DSRC).
  • DSRC Tester
    Werkstätten benötigen einen DSRC-Tester, dieser verbindet sich automatisch mit dem OPTIMO per Bluetooth und gibt alle wichtigen Daten weiter.
  • GNSS Kit
    Das GNSS Kit beinhaltet die GPS Außenantenne, einen GNSS Repeater (für innen)und diverse Kabel inklusive Befestigungen.
  • Einbauschilder und Plaketten
    Die CITO2 Werkstattsoftware zur Erstellung von Einbauschildern und Plaketten im Zuge der §57b Prüfung wird aktualisiert um die Anforderungen der neuen Gesetzgebung zu erfüllen. Die neuen Einbauschilder werden mehr Informationen beinhalten und folglich etwas größer ausfallen; die Drucker bleiben gleich.
  • Plomben
    Es müssen zugelassene Kunststoffplomben mit eindeutig identifizierbarer und vom Plomben Hersteller bis zum Fahrzeug vollständig rückverfolgbarer Seriennummer eingesetzt werden.
    Werkstätten / Prüfstellen müssen diese Plombe nach Verbau registrieren. Ebenso muss diese Seriennummer auf dem Einbauschild angebracht werden.
  • Werkstattkarten
    Für die §57b Prüfung an einem intelligenten Fahrtenschreiber ist eine neue 1C Werkstattkarte erforderlich.
  • Schulungen
    Eine §57b Prüfung am intelligenten Fahrtenschreiber kann nur nach einer entsprechenden, zertifizierten Schulung durchgeführt werden.
    Dies bietet die Grundlage zur §57b Prüfung des intelligenten Fahrtenschreibers.