1C Intelligenter Fahrtenschreiber
Ab dem 15. Juni 2019 tritt die neue Tachographen-Verordnung (EU) 165/2014 in Kraft (1c Verordnung). Aus dem digitalen Fahrtenschreiber wird der intelligente Fahrtenschreiber.
Was ist der intelligente Fahrtenschreiber?
Der intelligente Fahrtenschreiber hat ein GNSS (Global Navigation Satellite System) Modul integriert, zeichnet den Start- und Endpunkt der Fahrt auf und erfasst diese alle 3 Stunden.
Zusätzlich wird der intelligente Fahrtenschreiber den Kontrollbehörden die Möglichkeit bieten, per Ferndownload gewisse Daten zu erhalten. Über ein Ferndiagnosegerät wird die Datenübertragung und Prüfung durchgeführt ohne das Fahrzeug anzuhalten. So können mögliche Verstöße per Ferndownload geprüft werden.
Die Verordnung hebt klar hervor, dass nur ausgewählte Daten übermittelt werden, z.B. Daten der Fahrtenschreiberprüfung. Es werden keine personenbezogenen Daten wie Name oder Adresse des Fahrers ausgelesen.
Wichtigsten Änderungen:
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